Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten

Firmenwagen und geldwerter Vorteil

Die private Nutzung eines Firmenwagens bleibt ein häufiger Streitpunkt im Steuerrecht. Dabei stellt sich zunehmend auch die Frage, wie vom Arbeitnehmer selbst getragene Stellplatzkosten steuerlich zu behandeln sind. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.

Die Bewertung erfolgt typischerweise:

  • nach der 1-%-Regelung oder
  • anhand eines Fahrtenbuchs.

Welche Rolle spielen Stellplatzkosten?

In der Praxis übernehmen Arbeitnehmer teilweise selbst:

  • Garagenmieten

  • Stellplatzkosten
  • Parkgebühren

Dabei stellt sich die Frage, ob diese Aufwendungen den zu versteuernden geldwerten Vorteil mindern können. Die steuerliche Behandlung hängt stets vom jeweiligen Einzelfall und der konkreten vertraglichen Gestaltung ab.

Dokumentation bleibt wichtig

Wie so oft im Steuerrecht gilt auch hier: Eine nachvollziehbare Dokumentation der übernommenen Kosten ist entscheidend. Dazu gehören insbesondere:

  • Mietverträge

  • Zahlungsnachweise

  • Arbeitsvertragliche Regelungen

Unser Hinweis

Gerade bei Dienstwagenregelungen lohnt sich eine regelmäßige steuerliche Überprüfung. Bereits kleinere Details können Auswirkungen auf die steuerliche Belastung haben.

Steuerliche Themen sind oft komplex und von der individuellen Situation abhängig.

Für eine persönliche Beratung und individuelle Lösungen steht Ihnen das Team der Biller Steuerberatung gerne zur Verfügung.