Verbilligte Überlassung einer Wohnung

Wann spricht man von verbilligter Vermietung?

Die verbilligte Vermietung von Wohnungen kommt häufig innerhalb der Familie vor – beispielsweise an Kinder oder Angehörige. Steuerlich ist dabei jedoch einiges zu beachten.

Von einer verbilligten Überlassung spricht man, wenn die vereinbarte Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies betrifft häufig:

  • Vermietungen an Kinder
  • Eltern
  • oder andere nahe Angehörige

Steuerliche Folgen

Wird eine Wohnung zu günstig vermietet, kann dies Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug haben. Das Finanzamt prüft insbesondere:

  • Höhe der vereinbarten Miete
  • Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete
  • sowie die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses

Fremdvergleich besonders wichtig

Wie bei Verträgen unter Angehörigen üblich, kommt es entscheidend darauf an, ob:

  • Mietvertrag

  • Mietzahlungen
  • Nebenkosten
  • und sonstige Regelungen

einem Fremdvergleich standhalten.

Unser Hinweis

Die verbilligte Vermietung kann steuerlich sinnvoll sein, sollte jedoch sorgfältig gestaltet und dokumentiert werden. Bereits kleinere Abweichungen können steuerliche Nachteile verursachen.

Steuerliche Themen sind oft komplex und von der individuellen Situation abhängig.

Für eine persönliche Beratung und individuelle Lösungen steht Ihnen das Team der Biller Steuerberatung gerne zur Verfügung.