Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Wann spricht man von verbilligter Vermietung?
Die verbilligte Vermietung von Wohnungen kommt häufig innerhalb der Familie vor – beispielsweise an Kinder oder Angehörige. Steuerlich ist dabei jedoch einiges zu beachten.
Von einer verbilligten Überlassung spricht man, wenn die vereinbarte Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies betrifft häufig:
Steuerliche Folgen
Wird eine Wohnung zu günstig vermietet, kann dies Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug haben. Das Finanzamt prüft insbesondere:
Fremdvergleich besonders wichtig
Wie bei Verträgen unter Angehörigen üblich, kommt es entscheidend darauf an, ob:
einem Fremdvergleich standhalten.
Unser Hinweis
Die verbilligte Vermietung kann steuerlich sinnvoll sein, sollte jedoch sorgfältig gestaltet und dokumentiert werden. Bereits kleinere Abweichungen können steuerliche Nachteile verursachen.




